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   AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02   

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https://dejure.org/2002,26226
AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 09.07.2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verzugsschaden gegen Kfz-Haftpflichtversicherung; Beginn der Prüfungsfrist für Kfz-Haftpflichtversicherer bei Autounfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07

    Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145).
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